Sackschildläuse an Koniferen

So erkennt ihr den Befall:

  • Sackschildläuse sitzen unter braunen Schildern, aus denen wolliges Wachs hervortritt.
  • Die Schädlinge treten vor allem an den Hauptästen eurer Koniferen auf.
  • Ihr könnt die Schilder mit dem Fingernagel abkratzen.

Sackschildläuse sind sehr vermehrungsfreudig. Ein einziges Weibchen kann bis zu 2.000 Eier legen. Sie brauchen dafür noch nicht einmal eine Konifere. Selbst an Mauern und auf Pflastersteinen findet man sie. Die jungen Sackschildläuse sind überaus mobil und besiedeln schnell neue Pflanzen. Die Tiere überwintern im ersten Jugendstadium auf der Konifere. Bei milder Witterung saugen sie im Winter weiter.

Sackschildläuse

Sackschildläuse an Koniferen vorbeugen

  • Versorgt die Koniferen im März / April mit dem organischen Azet KoniferenDünger.
  • Schneidet stark befallene Triebe ab und vernichtet sie.
  • Fördert natürliche Fressfeinde. Dazu zählen Vögel, aber auch nützliche Insekten. Vogelnistkästen helfen bei der Ansiedlung.
  • Mehrjährige Blumenwiesen, wie unser Wildgärtner Freude Insektentreff, bieten Nützlingen gute Vermehrungsmöglichkeiten.

Azet KoniferenDünger

  • natürliche Sofort- und Langzeitwirkung
  • fördert erhöhte Widerstandskraft
  • sorgt für kräftig grüne Blätter und Nadeln
  • aus natürlichen Rohstoffen
  • unbedenklich für Mensch und Tier

Sackschildläuse an Koniferen bekämpfen

  • Vor Austrieb der Knospen im Frühjahr bekämpft ihr die Sackschildläuse an Koniferen mit Promanal Neu Austriebsspritzmittel*,°. Der ölige Spritzbelag legt sich wie ein Film über die überwinternden Insektenstadien und blockiert dadurch das Atmungssystem.
  • Ihr könnt das Mittel von März bis September gegen Sackschildläuse anwenden.
  • Behandelt die Pflanze unbedingt auch von unten, damit ihr alle Schädlinge mit dem Mittel erfasst.

Promanal Neu Austriebsspritzmittel

  • bekämpft zuverlässig die Wintereier von Spinnmilben
  • öliger Wirkstoff ohne weitere insektizide Zusätze
  • nicht bienengefährlich (NB 6641: Nicht bienengefährlich (B4)), geeignet für den ökologischen Landbau (Lt. Verordnung (EU) 2018/848)

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