Pflanzenstärkungsmittel
Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesundhaltung der Pflanze zu dienen. Auch Stoffe und Gemische, die dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen (Umwelteinflüssen) zu schützen, zählen zu den Pflanzenstärkungsmitteln.
Pflanzenstärkungsmittel dürfen keine direkte Wirkung auf Schadorganismen oder Krankheitserreger haben, da sie sonst als Pflanzenschutzmittel gelten und sehr viel strengeren Vorschriften unterliegen würden. Unter die Pflanzenstärkungsmittel fallen unter anderem mineralische und organische Präparate, Repellentien, homöopathische Mittel, aber auch mikrobielle Nutzorganismen wie Pilze oder Bakterien.
Pflanzenstärkungsmittel dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf den Naturhaushalt haben. Laut Pflanzenschutzgesetz müssen Pflanzenstärkungsmittel beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angemeldet werden.
Pflanzenstärkungsmittel von Neudorff ist zum Beispiel:
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